Der Wassertest (Wa.T.)
Eine erlegte Ente wird 6-8 m ins Wasser geworfen, gleichzeitig brechen (fallen) zwei Schrotschüsse, der Hund soll die Ente freiwillig aus dem Wasser holen und zu seinem Führer bringen.
Der bestandene Wassertest ist mit dem Nachweis der Schussfestigkeit gleichzusetzen.
Die Schussfestigkeitsprüfung (Schussf)
Voraussetzung für alle Gebrauchsprüfungen ist der Nachweis der Schussfestigkeit. Die Hunde werden einzeln und unangeleint geprüft. Es werden zwei Schrotschüsse abgegeben, wenn der Hund sich mindestens 30 m vom Führer entfernt hat. Die Teckel dürfen nicht ausreißen oder sich verkriechen.
Schweißprüfung mit Fährtenschuh (SchwhK/F)
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte mit dem Fährtenschuh ist wie bei der Schweißprüfung 20 Std. oder 40 Std. Die Standzeit der Fährte beträgt eine Nacht und diese ist auch 1000 m lang. Die Fährte hat mindestens zwei Wundbetten auf der Fährte, außerdem zwei rechtwinklige Bögen und 3-4 Verweiserpunkte. Die Fährten werden mit Wildschalen getreten und alle 7-10 m wird Schweiß gespritzt.
Der Hundeführer arbeitet die Schweißfährte mit dem Hund am mindestens 6 m langen Schweißriemen. Am Ende sollte ein Stück Schalenwild liegen. Das Gespann darf zweimal von der Fährte abgerufen werden, ein dirtter Abruf führt zum Ende der Prüfung.
Die Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte (SchwhK)
Hier unterscheidet man zwischen der 20 Stunden Fährte und der 40 Stunden Fährte (SchwhK/40).
Voraussetzung für diese Prüfung ist die Schussfestigkeitsprüfung und der Teckel muss mindestens 1 Jahr alt sein. Die Fährte muss über Nacht liegen, bei der 40 Stunden Fährte muss diese zwei Nächte liegen. Die Fährte ist mindestens 1000 Meter lang und hat mindestens drei Wundbetten. Es wird ein viertel Liter Wildschweiß getropft oder getupft. Der Hundeführer arbeitet die Schweißfährte mit dem Hund am mindestens 6 Meter langen Schweißriemen. Am Ende sollte ein Stück Schalenwild liegen. Das Gespann darf zweimal von der Fährte abgerufen werden, ein dritter Abruf führt zum Ende der Prüfung.
Die Spurlautprüfung (Sp)
Die Spurlautprüfung ist eine Anlagenprüfung und für viele Jagdgebrauchsprüfungen Voraussetzung.
Der Hund soll, nachdem ein Hase hochgemacht worden ist, die Spur aufnehmen und dieser lauthals folgen, ohne den Hasen geäugt (gesehen) zu haben.